29. DEZEMBER 2017 - Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Erhöhung der Grenzbeträge der Einkünfte und der Befreiung der Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit aufgrund eines Studentenvertrages für Studenten, die sich in einer dualen Ausbildung befinden oder die durch einen Lehrvertrag gebunden sind

Unter Hinweis auf Artikel 23 der Verfassung;

Unter Hinweis auf das Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 94, § 1bis, eingefügt durch Artikel 44 des Sondergesetzes vom 6. Januar 2014 über die Sechste Staatsreform;

Unter Hinweis auf das Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 60sexies, eingefügt durch Artikel 37 des Gesetzes vom 19. April 2014 zur Abänderung des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft;

Unter Hinweis auf das Gesetz vom 4. April 2014 zur Abänderung der koordinierten Gesetze vom 19. Dezember 1939 über die Familienbeihilfen für Lohnempfänger (Allgemeines Familienbeihilfengesetz);

Unter Hinweis auf das Sonderdekret der Französischen Gemeinschaft vom 3. April 2014 über die Befugnisse der Französischen Gemeinschaft, deren Ausübung an die Wallonische Region und die Französische Gemeinschaftskommission übertragen wird und das Dekret der Wallonischen Region vom 11. April 2014 über die Befugnisse der Französischen Gemeinschaft, deren Ausübung an die Wallonische Region und die Französische Gemeinschaftskommission übertragen wird;

Unter Hinweis auf die Beratung vom 4. Juli 2017 innerhalb des Verwaltungsausschusses von FAMIFED;

haben die Flämische Gemeinschaft, vertreten durch den Ministerpräsidenten und den Minister für Wohlfahrt, Volksgesundheit und Familie;

die Wallonische Region, vertreten durch den Ministerpräsidenten und die Ministerin für soziale Maßnahmen, Gesundheit, Chancengleichheit, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung;

die Deutschsprachige Gemeinschaft, vertreten durch den Ministerpräsidenten und den Minister für Familie, Gesundheit und Soziales;

die Gemeinsame Gemeinschaftskommission, vertreten durch den Vorsitzenden des Vereinigten Kollegiums und die Mitglieder des Vereinigten Kollegiums, zuständig für die Unterstützung der Personen, Familienpolitik und Filmzensur,

Folgendes vereinbart:

Bestimmungen

KAPITEL 1. - Bestimmungen über die Grenzbeträge der Einkünfte

Artikel 1 - In Artikel 2, Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 26. Oktober 2004 zur Ausführung der Artikel 42bis und 56, § 2 des Allgemeinen Familienbeihilfengesetzes, geändert durch die Königlichen Erlasse vom 28. September 2008 und vom 5. Februar 2014 und das Zusammenarbeitsabkommen vom 14. Juli 2016, werden die Worte "aus der Anwendung der Artikel 212, Absatz 7 und 213, Absatz 1, erster...

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