29. AUGUST 2019 - Königlicher Erlass zur Anpassung bestimmter föderaler steuerrechtlicher Bestimmungen an das Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen und den Königlichen Erlass vom 29. April 2019 zur Ausführung des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 35 und 36 des Königlichen Erlasses vom 29. August 2019 zur Anpassung bestimmter föderaler steuerrechtlicher Bestimmungen an das Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen und den Königlichen Erlass vom 29. April 2019 zur Ausführung des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

29. AUGUST 2019 - Königlicher Erlass zur Anpassung bestimmter föderaler steuer rechtlicher Bestimmungen an das Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen und den Königlichen Erlass vom 29. April 2019 zur Ausführung des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen

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KAPITEL 4 - Abänderungen im Bereich der Registrierungs-, Hypotheken- und Kanzleigebühren

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  1. 35 - In Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom 7. Dezember 2016 zur Regelung der entmaterialisierten Vorlage von privatschriftlichen Mietverträgen für die Registrierungsformalität werden die Wörter "Artikel 1 § 4 des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten" durch die Wörter "Artikel 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum...

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