29. AUGUST 2019 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Februar 2019 zur Festlegung der Leistungsfächer der fachtheoretischen Kenntnisse

DIE REGIERUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT,

Aufgrund des Dekrets vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 30. August 2018 über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittelstandes, Artikel 9 § 1 Absatz 1 Nummern 3 und 4, Absatz 3 Nummern 2 und 3, Artikel 26 § 1 Nummern 3 und 4 und Artikel 32 § 2 Nummern 2 und 3;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 7. Februar 2019 zur Festlegung der Leistungsfächer der fachtheoretischen Kenntnisse;

Aufgrund des Vorschlags des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen vom 2. Mai 2019;

Auf Vorschlag des für die Ausbildung zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 1 des Erlasses der Regierung vom 7. Februar 2019 zur Festlegung der Leistungsfächer der fachtheoretischen Kenntnisse wird wie folgt abgeändert:

  1. in Nummer 10 Buchstabe a) wird die Wortfolge "Herstellung von Bauteilen" durch das Wort "Fertigung" ersetzt;

  2. in Nummer 18 Buchstabe a) wird das Wort "Fachrechnen" durch die Wortfolge "Technische Kommunikation" ersetzt;

  3. in Nummer 44 Buchstabe c) wird das Wort "Fachzeichnen" durch die Wortfolge "Material und Verarbeitung" ersetzt;

  4. in Nummer 45 Buchstabe c) werden die Wortfolge "Fahrwerk und Bremsen" durch die Wortfolge "Instandhaltung und Wartung" und das Wort "Reifen" durch die Wortfolge "Elektrische Anlage" ersetzt;

  5. in Nummer 46 Buchstabe a) wird das Wort "Verpackungen" durch die...

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