29. APRIL 1999 - Gesetz über die Organisation des Elektrizitätsmarktes

Deutsche Übersetzung von Abänderungsbestimmungen

Die in den Anlagen 1 und 2 aufgenommenen Texte sind die deutsche Übersetzung:

- der Artikel 1 bis 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2014 zur Abänderung des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes hinsichtlich des Ausschreibungsverfahrens für den Bau neuer Stromerzeugungsanlagen und der Finanzierung von Stromerzeugungsmaßnahmen und zur Abänderung des Grundlagengesetzes vom 27. Dezember 1990 zur Schaffung von Haushaltsfonds,

- der Artikel 1 bis 6 und 9 des Gesetzes vom 28. Juni 2015 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Energiebereich.

Diese Übersetzungen sind von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

Anlage 1

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE

15. MAI 2014 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes hinsichtlich des Ausschreibungsverfahrens für den Bau neuer Stromerzeugungsanlagen und der Finanzierung von Stromerzeugungsmaßnahmen und zur Abänderung des Grundlagengesetzes vom 27. Dezember 1990 zur Schaffung von Haushaltsfonds

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der koordinierten Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Es dient der Teilumsetzung der Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG.

  1. 2 - Artikel 5 § 4 des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes wird wie folgt abgeändert:

    1. In Absatz 2 wird zwischen den Wörtern "der Ausschreibung sind, enthalten." und den Wörtern "Gemäß Artikel 21" der Satz "Wenn das Lastenheft Anreize enthält, muss es vorher vom Ministerrat gebilligt werden." eingefügt.

    2. Dieser Paragraph wird durch zwei Absätze mit folgendem Wortlaut ergänzt:

    Wird der in Absatz 2 erwähnte Finanzierungsmechanismus nicht angewandt, werden die Anreize durch den Einnahmenhaushaltsplan des Staates finanziert.

    Infolge des Ausschreibungsverfahrens gewährte Anreize werden nicht besteuert.

  2. 3 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 5bis mit folgendem Wortlaut eingefügt:

    "Art. 5bis - Ein Haushaltsfonds "Flexible Stromerzeugung" wird geschaffen. Er bildet einen Haushaltsfonds im Sinne...

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