28. OKTOBER 2016 - Königlicher Erlass zur Festlegung des in Artikel 321/5 § 4 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Musterformulars - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2016 zur Festlegung des in Artikel 321/5 § 4 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Musterformulars.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

28. OKTOBER 2016 - Königlicher Erlass zur Festlegung des in Artikel 321/5 § 4 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Musterformulars

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 321/5 § 4, eingefügt durch das Gesetz vom 1. Juli 2016;

Aufgrund des KE/EStGB 92;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, des Artikels 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass:

- Artikel 321/5 § 4 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 Wirkung auf Berichtszeiträume von multinationalen Gruppen oder Rechnungsjahre hat, die ab dem 1. Januar 2016 beginnen,

- vorliegender Erlass der Ausführung des vorerwähnten Artikels dient,

- die betreffenden multinationalen Gruppen daher schnellstmöglich von dem Formular in der Anlage zu vorliegendem Erlass in Kenntnis gesetzt werden müssen,

- dieser Erlass daher in aller Dringlichkeit ergehen muss;

Auf Vorschlag des Ministers der Finanzen

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Das in Artikel 321/5 § 4 des Einkommensteuergesetzbuches 1992...

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