28. MÄRZ 2019 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. Februar 2014 über die Gewährung von Zuschüssen an Unternehmen und repräsentative Unternehmensverbände zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung einer rationelleren Energienutzung im Privatsektor ('AMURE')

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 9. Dezember 1993 über die Förderung der rationellen Energienutzung, der Energieeinsparungen und der erneuerbaren Energien, Artikel 9 und 10;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. Februar 2014 über die Gewährung von Zuschüssen an Unternehmen und repräsentative Unternehmensverbände zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung einer rationelleren Energienutzung im Privatsektor ("AMURE");

Aufgrund des gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 27. Oktober 2016;

Aufgrund der am 12. September 2018 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 20. September 2018 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 16. Januar 2019 beim Staatsrat in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat eingereichten Antrags auf Begutachtung innerhalb einer Frist von dreißig Tagen;

In Erwägung, dass dieses Gutachten nicht innerhalb dieser Frist übermittelt wurde;

Aufgrund des Artikels 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Ministers für Energie;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Artikel 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. Februar 2014 über die Gewährung von Zuschüssen an Unternehmen und repräsentative Unternehmensverbände zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung einer rationelleren Energienutzung im Privatsektor ("AMURE") werden die durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 15. Juni 2017 eingefügten Ziffern 2/3 und 12/1 aufgehoben.

Art. 2 - In demselben Erlass wird das Kapitel II/1 mit der Überschrift "Zuschüsse für die KMU", das die Artikel 19/1 bis 25 umfasst, durch Folgendes ersetzt:

"KAPITEL II/1 - Zuschüsse für die KMU

Abschnitt 1 - Gewährungsbedingungen

Art. 19 - § 1. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und in Übereinstimmung mit vorliegendem Kapitel kann der Minister den KMU Zuschüsse für Renovierungsarbeiten gewähren.

Die förderfähigen Betriebe gehören zu den folgenden Sektoren:

  1. Großhandel und Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Krafträdern (NACE-BEL-Kode...

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