28. MÄRZ 2019 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung der Gemeinde Beloeil

Die Wallonische Regierung

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, insbesondere des Artikels 1 § 3;

Aufgrund des Dekrets vom 11. April 2014 über die ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats von Beloeil vom 11. Juli 2018 zur Genehmigung des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung;

Aufgrund der Stellungnahme des Ressorts Raumordnung vom 30. November 2018;

In der Erwägung, dass die Gemeinde Beloeil nicht in der Lage ist, die Kosten der notwendigen Anschaffungen und Arbeiten alleine zu tragen;

Auf Vorschlag des Ministers für ländliche Angelegenheiten;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Das gemeindliche Programm für ländliche Entwicklung der Gemeinde Beloeil wird für eine Dauer von 10 Jahren ab dem Tag der Unterzeichnung des vorliegenden Erlasses genehmigt.

Art. 2 - Der Gemeinde dürfen Zuschüsse für die Durchführung ihrer Aktion zur ländlichen Entwicklung gewährt werden.

Art. 3 - Diese Zuschüsse werden im Rahmen der jährlich zu diesem Zweck verfügbaren Haushaltsmittel und unter den vom Minister für ländliche Entwicklung durch Durchführungsvereinbarung festgelegten Bedingungen gewährt.

Art. 4 - Der Bezuschussungssatz wird auf höchstens 80 % der...

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