28. MÄRZ 2018 - Königlicher Erlass zur Ausführung des Gesetzes vom 25. Februar 2018 zur Schaffung von Sciensano, was den Gesellschaftssitz, die Verwaltung und die Arbeitsweise betrifft, und zur Anpassung verschiedener Erlasse in Bezug auf die Rechtsvorgänger von Sciensano - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 25, 28 bis 32, 35, 77, 78, 90 bis 92, 120 bis 122, 127 bis 130, 133 und 134 des Königlichen Erlasses vom 28. März 2018 zur Ausführung des Gesetzes vom 25. Februar 2018 zur Schaffung von Sciensano, was den Gesellschaftssitz, die Verwaltung und die Arbeitsweise betrifft, und zur Anpassung verschiedener Erlasse in Bezug auf die Rechtsvorgänger von Sciensano.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT

28. MÄRZ 2018 - Königlicher Erlass zur Ausführung des Gesetzes vom 25. Februar 2018 zur Schaffung von Sciensano, was den Gesellschaftssitz, die Verwaltung und die Arbeitsweise betrifft, und zur Anpassung verschiedener Erlasse in Bezug auf die Rechtsvorgänger von Sciensano

(...)

KAPITEL 5 - Andere Abänderungsbestimmungen, verschiedene Bestimmungen und Aufhebungsbestimmungen

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Art. 25 - In Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 9. Februar 1981 über die Überwachung bei der Einfuhr von Lebensmitteln und anderen im Gesetz vom 24. Januar 1977 erwähnten Erzeugnissen, so wie er durch den Königlichen Erlass vom 11. Juli 2003 abgeändert worden ist, werden die Wörter "dem Wissenschaftlichen Institut für Volksgesundheit" durch das Wort "Sciensano" ersetzt.

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Art. 28 - In Artikel 7 des Königlichen Erlasses vom 5. Dezember 1990 über die Entnahme von Proben von Lebensmitteln und anderen Erzeugnissen, so wie er durch den Königlichen Erlass vom 11. Juli 2003 abgeändert worden ist, werden die Wörter "dem Wissenschaftlichen Institut für Volksgesundheit" durch das Wort "Sciensano" ersetzt.

Art. 29 - Anlage 3quater zum KE/EStGB 92, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 22. August 2006, wird wie folgt abgeändert:

1. Sie wird durch folgende Einrichtung ergänzt:

- Sciensano

2. Folgende Einrichtungen werden gestrichen:

- Wissenschaftliches Institut für Volksgesundheit

- Studien- und Forschungszentrum für Veterinärmedizin und Agrochemie.

Art. 30 - Artikel 1 Buchstabe zsexies) des Königlichen Erlasses vom 9. Dezember 1992 über die tierzüchterischen und tierseuchenrechtlichen Anforderungen an die Erzeugung, die Aufbereitung, die Lagerung, die Verwendung und die Einfuhr des Rindersamens und den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr damit, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 10. November 2005, wird wie folgt ersetzt:

"zsexies) "Sciensano": in...

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