28. APRIL 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines regionalen Systems der differenzierten Qualität für Agrarerzeugnisse und Nahrungsmittel

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.6 §§ 1 und 4, D.7, D.17, D.41, D.42, D.61 und D.179 bis D.183;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines regionalen Systems der differenzierten Qualität für Agrarerzeugnisse und Nahrungsmittel;

Aufgrund der am 23. Dezember 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 14. Juli 2021 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund der am 16. September 2021 stattgefundenen Konzertierung zwischen den Regionalregierungen und der Föderalbehörde;

Aufgrund der am 4. Oktober 2021 abgegebenen Stellungnahme der Datenschutzbehörde Nr. 181/2021;

Aufgrund des nach Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 11. Juni 2021;

Aufgrund des am 2. März 2022 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrats Nr. 70.970/4;

In Erwägung der Mitteilung 2010/C 341/04 der Kommission - EU-Leitlinien für eine gute Praxis für freiwillige Zertifizierungssysteme für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel;

In Erwägung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates;

In Erwägung der Mitteilung an die Europäische Kommission Nr. 2020/0575/B vom 2. September 2021 in Anwendung von Artikel 5 § 1 der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft;

Auf Vorschlag des Ministers für Landwirtschaft;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Artikel 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines regionalen Systems der differenzierten Qualität für Agrarerzeugnisse und Nahrungsmittel wird Ziffer 6 durch das Folgende ersetzt:

"6° "Dienststelle": die Direktion der Qualität und des Tierschutzes der Abteilung Entwicklung, ländliche Angelegenheiten, Wasserläufe und Tierschutz der...

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