28. APRIL 2015 - Gesetz zur Einführung der Höchstmarge für die Lohnkostenentwicklung für die Jahre 2015 und 2016 - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 28. April 2015 zur Einführung der Höchstmarge für die Lohnkostenentwicklung für die Jahre 2015 und 2016.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG

28. APRIL 2015 - Gesetz zur Einführung der Höchstmarge

für die Lohnkostenentwicklung für die Jahre 2015 und 2016

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

TITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

TITEL 2 - Höchstmarge für die Lohnkostenentwicklung für die Jahre 2015 und 2016

Art. 2 - Unbeschadet des Artikels 7 § 1 und der anderen Bestimmungen des Gesetzes vom 26. Juli 1996 über die Beschäftigungsförderung und die vorbeugende Sicherung der Konkurrenzfähigkeit wird die Höchstmarge für die Lohnkostenentwicklung für das Jahr 2015 auf 0 Prozent und für das Jahr 2016 auf 0,5 Prozent der Bruttolohnsumme, das heißt der Gesamtkosten für den Arbeitgeber einschließlich aller...

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