4. APRIL 2011 - Ministerialerlass zur Verlängerung des Mandats der Mitglieder des Sachverständigenausschusses, die mit der Prüfung der Zulassungsanträge der individuellen Klärsysteme beauftragt sind

Der Minister für Umwelt, Raumordnung und Mobilität,

Aufgrund des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, insbesondere der Artikel D.222, R.292 bis R.297 und R.410;

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 6. April 2006 zur Erneuerung der Mitglieder des Sachverständigenausschusses, die mit der Prüfung der Zulassungsanträge der individuellen Klärsysteme beauftragt sind;

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 19. Juni 2007 zur Abänderung des Ministerialerlasses vom 6. April 2006 zur Erneuerung der Mitglieder des Sachverständigenausschusses, die mit der Prüfung der Zulassungsanträge der individuellen Klärsysteme beauftragt sind;

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 29. Mai 2008 zur Abänderung des Ministerialerlasses vom 6. April 2006 zur Erneuerung der Mitglieder des Sachverständigenausschusses, die mit der Prüfung der Zulassungsanträge der individuellen Klärsysteme beauftragt sind;

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 2. April 2010 zur Erneuerung des Mandats der Mitglieder des Sachverständigenausschusses, die mit der Prüfung der Zulassungsanträge der individuellen Klärsysteme beauftragt sind;

In der Erwägung, dass es in Erwartung einer Abänderung des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, einschliesslich des Artikels R.410 über die...

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