30 JUILLET 2010. - Loi modifiant la loi du 5 mai 1997 relative à la coordination de la politique fédérale de développement durable. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 30 juillet 2010 modifiant la loi du 5 mai 1997 relative à la coordination de la politique fédérale de développement durable (Moniteur belge du 14 octobre 2010).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER PROGRAMMIERUNGSDIENST NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

30. JULI 2010 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 5. Mai 1997 über die Koordinierung der föderalen Politik der nachhaltigen Entwicklung

ALBERT II., König der Belgier,

Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes versteht man unter "Gesetz" das Gesetz vom 5. Mai 1997 über die Koordinierung der föderalen Politik der nachhaltigen Entwicklung.

KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 5. Mai 1997 über die Koordinierung der föderalen Politik der nachhaltigen Entwicklung

Art. 3 - Artikel 2 Nr. 1 des Gesetzes wird wie folgt ersetzt:

"1. nachhaltiger Entwicklung: die Entwicklung, die den Bedürfnissen der jetzigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Ihre Durchführung erfordert einen Änderungsprozess, durch den die Nutzung der Ressourcen, der Verwendungszweck der Investitionen, die Ausrichtung der technologischen Entwicklung und die institutionellen Strukturen sowohl den heutigen als auch den künftigen Bedürfnissen angepasst werden,".

Art. 4 - Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes wird aufgehoben.

Art. 5 - Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes wird wie folgt ersetzt:

"3. Minister: der für nachhaltige Entwicklung zuständige Minister oder Staatssekretär,".

Art. 6 - In Artikel 2 des Gesetzes wird eine Nummer 7 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

"7. Dienst: der öffentliche Dienst, der vom König mit der Vorbereitung und der Koordinierung der Umsetzung der Politik der nachhaltigen Entwicklung beauftragt worden ist,".

Art. 7 - In Artikel 2 des Gesetzes wird eine Nummer 8 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

"8. Zyklus der föderalen Pläne und Berichte in Sachen nachhaltige Entwicklung: der periodische Planungs- und Berichterstattungsmechanismus sowie der Beratungsprozess, so wie er durch vorliegendes Gesetz eingeführt wird, die auf eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität des politischen Prozesses der nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet sind. Dieser Zyklus bildet die föderale Strategie für nachhaltige Entwicklung und zielt auf die vollständige Umsetzung der UN-Konferenzen zur nachhaltigen Entwicklung im Anschluss an die Konferenz von Rio im Jahr 1992 ab."

Art. 8 - In das Gesetz wird ein Kapitel I/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

"Kapitel I/1 - Langfristige strategische Vision für eine nachhaltige Entwicklung

Art. 2/1 - Der König legt nach einer Parlamentsdebatte und mit der organisierten Zivilgesellschaft die langfristige föderale strategische Vision für eine nachhaltige Entwicklung, nachstehend "langfristige Vision" genannt, durch einen im Ministerrat beratenen Erlass fest.

Die langfristige Vision umfasst die langfristigen Ziele, die die Föderalregierung in der jeweils von ihr geführten Politik verfolgt. Sie ist dem durch vorliegendes Gesetz eingeführten Zyklus der föderalen Pläne und Berichte in Sachen nachhaltige Entwicklung übergeordnet. Sie dient als Referenzrahmen für die Tätigkeiten der Kommission, des Dienstes und des Föderalen Planbüros. Sie bestimmt zudem eine Reihe von Indikatoren, die es ermöglichen, Rechenschaft über die Erreichung dieser Ziele abzulegen.

Diese langfristige Vision soll eine Antwort auf die Verpflichtungen bieten, die Belgien auf internationaler und europäischer Ebene eingegangen ist.

Bei der Vorbereitung des Vorentwurfs des Plans kann die Kommission dem Minister gleichzeitig einen Entwurf übermitteln, mit dem die langfristige Vision auf der Grundlage der...

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