27. MAI 2021 - Erlass der Wallonischen Region über den Sachverständigenausschuss für Klimafragen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 20, abgeändert durch das Sondergesetz vom 16. Juli 1993;

Aufgrund des "Klima"-Dekrets vom 20. Februar 2014, Artikel 25 § 1 Absatz 3 und § 2;

Aufgrund des Berichts vom 10. März 2021, der gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

Aufgrund des am 11. März 2021 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 25. März 2021 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 26. März 2021 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat an den Staatsrat gerichteten Antrags auf ein Gutachten des Staatsrats innerhalb einer Frist von 30 Tagen;

In der Erwägung, dass binnen dieser Frist kein Gutachten abgegeben wurde;

Aufgrund des Artikels 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des für das Klima zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Die Bestellung der Mitglieder des Sachverständigenausschusses, der durch Artikel 23 des "Klima"-Dekrets vom 20. Februar 2014 geschaffen wurde, erfolgt nach einem öffentlichen Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen.

Mindestens drei Monate vor Ablauf der zu besetzenden Mandate veröffentlicht die Wallonische Luft- und Klimaagentur "Agence wallonne de l'air et du climat", im Folgenden die Agentur genannt, die Ausschreibung auf ihrer Website und leitet diese per Post an die französischsprachigen belgischen Universitäten sowie an die wichtigsten in den betreffenden Bereichen tätigen Organisationen weiter.

Art. 2 - Interessierte Sachverständige werden gebeten, ihre Bewerbung innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung des Aufrufs per E-Mail an die Agentur zu senden.

Die Bewerbung umfasst:

  1. einen ausführlichen Lebenslauf, aus dem hervorgeht, welche Fachkenntnisse sie im Rahmen des Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen einbringen möchten;

  2. eine Liste relevanter Veröffentlichungen oder Auszeichnungen;

  3. alle anderen Dokumente, die sie als notwendig erachten, um ihre Fachkenntnisse nachzuweisen;

  4. eine ehrenwörtliche Erklärung, in der bestätigt wird, dass kein tatsächlicher oder potenzieller...

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