27. JUNI 2019 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 11. Juni 2009 zur Festlegung der Berufe, in denen im Rahmen einer Ausbildung zum Meister ein Meistervolontariat absolviert werden kann

DIE REGIERUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT,

Aufgrund des Dekrets vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen, Artikel 6.1 Absatz 1, eingefügt durch das Dekret vom 25. Mai 2009 und abgeändert durch das Dekret vom 18. Juni 2018;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 11. Juni 2009 zur Festlegung der Berufe, in denen im Rahmen einer Ausbildung zum Meister ein Meistervolontariat absolviert werden kann;

Aufgrund des Gutachtens des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen vom 2. Mai 2019;

Aufgrund des Gutachtens des Wirtschafts- und Sozialrats der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 17. Mai 2019;

Auf Vorschlag des für die Ausbildung zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Artikel 1 des Erlasses der Regierung vom 11. Juni 2009 zur Festlegung der Berufe, in denen im Rahmen einer Ausbildung zum Meister ein Meistervolontariat absolviert werden kann, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 15. Juli 2010, wird wie folgt ersetzt: "Artikel 1 - Für folgende Berufe kann im Rahmen einer Ausbildung zum Meister ein Meistervolontariat absolviert werden:

  1. Buchhalter/-in (Programm X08 des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen);

  2. Versicherungskaufmann/-frau (Programm X01 des Instituts für Aus- und Weiterbildung im...

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