27. JANUAR 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. Dezember 2008 zur Festlegung des Verwaltungs- und Besoldungsstatuts des Personals von Wallonie Bruxelles International

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Französischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaftskommission der Region Brüssel-Hauptstadt zur Bildung einer gemeinsamen Körperschaft für internationale Beziehungen "Wallonie-Bruxelles", unterzeichnet am 20. März 2008, Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 1, verabschiedet durch die Dekrete vom 8. Mai 2008;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. Dezember 2008 zur Festlegung des Verwaltungs- und Besoldungsstatuts des Personals von Wallonie Bruxelles International;

Aufgrund der am 14. September 2021 abgegebenen Stellungnahme des Direktionsausschusses von "Wallonie Bruxelles International";

Aufgrund der am 21. September 2021 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 12. November 2021 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 12. November 2021 abgegebenen Stellungnahme des Ministers für den öffentlichen Dienst;

Aufgrund des am 19. November 2021 abgeschlossenen Protokolls Nr. 815 des Sektorenausschusses Nr. XVI;

Aufgrund des Berichts vom 24. September 2021, der in Anwendung von Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

Aufgrund des am 5. Januar 2022 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens Nr. 70624/4 des Staatsrats;

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten und der Ministerin für den öffentlichen Dienst;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In den Erlass der Wallonischen Regierung vom 5. Dezember 2008 zur Festlegung des...

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