27. AUGUST 2020 - Erlass der Regierung über die Verwendung des BelRAI Screeners bei der Zuweisung von Unterstützungskategorien

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 16, abgeändert durch das Dekret vom 11. Dezember 2018;

Aufgrund des Gutachtens des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben vom 28. November 2019;

Aufgrund des Gutachtens des Beirats für die Seniorenunterstützung vom 29. November 2019;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom23. Januar 2020;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 28. Januar 2020;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.417/3 des Staatsrates, das am 15. Juni 2020 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 abgegeben wurde;

In Erwägung des Vereinbarungsprotokolls éBelRAI' vom 26. März 2018;

Auf Vorschlag des für Gesundheit und Soziales zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter:

  1. BelRAI Screener: wissenschaftlich fundiertes, globales Evaluationsinstrument, das auf dem internationalen "Resident Assessment Instrument" beruht. Es handelt sich um ein validiertes elektronisches Instrument, das standardisierte Informationen des Seniors mit Unterstützungsbedarf oder einer Person mit Unterstützungsbedarf generiert, um die Begleitung zu verbessern;

  2. Dienststelle: die Dienststelle für selbstbestimmtes Leben der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

  3. Dekret vom 13. Dezember 2018: das Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege.

    Art. 2 - Senioren mit Unterstützungsbedarf und Personen mit Unterstützungsbedarf, die ein in den Artikeln 14, 16, 17, 24 und 26 des Dekrets vom 13. Dezember 2018 erwähntes Angebot in Anspruch nehmen möchten, benötigen eine Bescheinigung über die Zuweisung einer Unterstützungskategorie vor Inanspruchnahme der Dienstleistung.

    Art. 3 - Für die Anwendung der Artikel 14, 16, 17, 24, 26, 55 und 57 des Dekrets vom 13. Dezember 2018 weist die Dienststelle den Senioren mit Unterstützungsbedarf und den Personen mit Unterstützungsbedarf im Rahmen der in Artikel 7 des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben erwähnten...

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