27. AUGUST 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 2. April 2015 über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Beobachtungsstelle für den Handel ('Observatoire du Commerce') und des Berufungsausschusses für die Handelsniederlassungen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 5. Februar 2015 über die Handelsniederlassungen, Artikel 4 § 1 und Artikel 6 § 1;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 2. April 2015 über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Beobachtungsstelle für den Handel ("Observatoire du Commerce") und des Berufungsausschusses für die Handelsniederlassungen;

Aufgrund des Berichts vom 5. Juli 2018, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund der am 28. Mai 2020 abgegebenen Stellungnahme der Beobachtungsstelle für den Handel;

Aufgrund des am 10. Juli 2020 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrates Nr. 67.660/2;

Auf Vorschlag des Ministers für Wirtschaft;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - In Artikel 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 2. April 2015 über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der Beobachtungsstelle für den Handel ("Observatoire du Commerce") und des Berufungsausschusses für die Handelsniederlassungen, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 19. Oktober 2017, wird Absatz 2 aufgehoben.

Art. 2 - Artikel 4 desselben Erlasses wird um einen Paragrafen 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

" § 3. Jedes Mitglied kann sich an die Beobachtungsstelle...

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