27. AUGUST 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Benennung von Bediensteten, die befugt sind, für die Ausführung der Polizeivorschriften auf dem durch die Direktion Charleroi verwalteten Verkehrsnetz zu sorgen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 16. März 1968 über die Straßenverkehrspolizei, Artikel 62;

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 1989 über die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region, Artikel 36bis und 36ter;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 über die allgemeine Straßenverkehrsordnung, Artikel 3 Ziffer 12;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. September 1976 zur Einführung einer Regelung über die Personenbeförderung mit Straßenbahnen, Unterpflasterbahnen, U-bahnen, Linien- und Reisebussen, insbesondere Titel II;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Mai 2008 über die administrativen Geldbußen im Bereich der öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. September 2019 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

In der Erwägung, dass es angebracht ist, aufgrund der innerhalb des Personals der Direktion Charleroi erfolgten Änderungen neue Benennungen vorzunehmen;

Auf Vorschlag des Ministers für Mobilität,

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Die folgenden Bediensteten werden damit beauftragt, Verstöße gegen die Bestimmungen von Titel II...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT