27. APRIL 2020 - Dekret zur Abänderung des Dekrets vom 21. Dezember 1987 zur Ermunterung der Pflege der hochdeutschen Sprache in den Schulen

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1. Die Überschrift des Dekrets vom 21. Dezember 1987 zur Ermunterung der Pflege der hochdeutschen Sprache in den Schulen wird wie folgt ersetzt:

"Dekret über die Vergabe eines jährlichen Preises für besondere schulische Leistungen in Bezug auf die Beherrschung der deutschen Sprache".

Art. 2. Die Artikel 1 bis 4 desselben Dekrets, abgeändert durch das Dekret vom 11. Mai 2009, werden wie folgt ersetzt: "

" Artikel 1 - Zielsetzung

Das Parlament verleiht jährlich Preise für Schüler und Auszubildende der Abschlussklassen aller von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten oder subventionierten Unterrichts-, Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen, die die deutsche Hochsprache besonders gut in Wort und Schrift beherrschen.

Art. 2 - Bedingungen

§ 1 - Preise werden an die Schüler oder Auszubildenden vergeben, die:

  1. im Unterrichtsfach "Deutsch" die besten Leistungen erzielt haben und

  2. ihren Studiennachweis in einer Abschlussklasse erlangen.

    In Abweichung zu Absatz 1 Nummer 1 werden in der Musikakademie Preise vergeben an Schüler, die die besten Leistungen im Unterricht "Sprache und Theater" erzielt haben.

    In Abweichung zu Absatz 1 Nummer 2 dürfen im Förderschulwesen Preise an die Schüler verliehen werden, die lediglich eine abschließende Schulbesuchsbescheinigung, aber keinen entsprechenden Studiennachweis erhalten.

    § 2 - Für jede Unterrichts-, Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtung wird jeweils ein einziger Preis für Absolventen aller Abschlussklassen von ein und derselben Unterrichtsebene und von ein und derselben Unterrichtsform verliehen.

    In Abweichung zu Absatz 1 wird im Grundschulwesen in jeder Einrichtung jeweils ein Preis pro Abschlussklasse vergeben.

    Art. 3 - Ausführung

    Das Präsidium führt die Bestimmungen des vorliegenden Dekrets aus und legt insbesondere Folgendes fest:

  3. die Art und den Höchstwert des jeweiligen...

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