27. APRIL 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Ausdehnung der geographischen Zone der allgemeinen Naturkatastrophe im Rahmen der starken Niederschläge und Überschwemmungen vom 27., 28. und 29. Mai 2016

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen, Artikel 6 § 1 II Ziffer 5, abgeändert durch das Sondergesetz vom 6. Januar 2014;

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1976 über die Wiedergutmachung bestimmter durch Naturkatastrophen an Privatgütern verursachter Schäden, Artikel 2 § 1 Ziffer 1 und § 2;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 10. November 2016, durch den die starken Niederschläge und Überschwemmungen vom 27., 28. und 29. Mai 2016 als allgemeine Naturkatastrophe betrachtet werden, und zur Abgrenzung der räumlichen Ausdehnung dieser Naturkatastrophe;

Aufgrund des föderalen ministeriellen Rundschreibens vom 20. September 2006 zur Festlegung der Kriterien für die Anerkennung allgemeiner Naturkatastrophen;

Aufgrund des Antrags des Bürgermeisters der Gemeinde Beloeil vom 16. Dezember 2016 bezüglich des Umfangs der durch die starken Niederschläge und Überschwemmungen verursachten Schäden;

In der Erwägung, dass das Naturereignis, das durch den vorerwähnten Erlass der Wallonischen Regierung vom 10. November 2016 als allgemeine Naturkatastrophe anerkannt wurde, am 27. Mai 2016 ebenfalls die Gemeinde Beloeil getroffen hat;

In Erwägung des Gutachtens des Königlichen Meteorologischen Instituts von Belgien vom 3. Februar 2017 über das oben genannte Naturereignis;

In Erwägung des am 13. Februar 2017 vom regionalen Krisenzentrum der Wallonie verfassten technischen Berichts;

In Erwägung des außergewöhnlichen Charakters, den die starken Niederschläge und Überschwemmungen vom 27., 28. und 29. Mai 2016 im Sinne des ministeriellen Rundschreibens vom 29. September...

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