27. APRIL 2004 - Gesetz zur Zustimmung zum Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen, einschließlich Diplomaten, abgeschlossen in New York am 14. Dezember 1973 - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 27. April 2004 zur Zustimmung zum Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen, einschließlich Diplomaten, abgeschlossen in New York am 14. Dezember 1973.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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27. APRIL 2004 - Gesetz zur Zustimmung zum Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen, einschließlich Diplomaten, abgeschlossen in New York am 14. Dezember 1973

ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

  1. 2 - Das Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen, einschließlich Diplomaten, abgeschlossen in New York am 14. Dezember 1973, wird voll und ganz wirksam.

Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Gegeben zu Brüssel, den 27. April 2004

ALBERT

Von Königs wegen:

Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten

L. MICHEL

Die Ministerin der Justiz

Frau L. ONKELINX

Mit dem Staatssiegel versehen:

Die Ministerin der Justiz

Frau L. ONKELINX

Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen, einschließlich Diplomaten, abgeschlossen in New York am 14. Dezember 1973

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens,

in Anbetracht der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen betreffend die Wahrung des Weltfriedens und die Förderung freundschaftlicher Beziehungen und der Zusammenarbeit zwischen den Staaten,

in der Erwägung, dass Straftaten gegen Diplomaten und andere völkerrechtlich geschützte Personen, die deren Sicherheit gefährden, die Aufrechterhaltung normaler, für die Zusammenarbeit zwischen den Staaten notwendiger internationaler Beziehungen ernstlich bedrohen,

in dem Bewusstsein, dass die Begehung solcher Straftaten der Völkergemeinschaft Anlass zu ernster Besorgnis gibt,

überzeugt, dass es dringend notwendig ist, geeignete und wirksame Maßnahmen zur Verhütung, Verfolgung und Bestrafung solcher Straftaten zu ergreifen,

sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1

Im Sinne dieses Übereinkommens bedeutet der Ausdruck:

1. "völkerrechtlich geschützte Person":

  1. ein Staatsoberhaupt, einschließlich eines jeden Mitglieds eines Kollegialorgans, das nach der Verfassung des betreffenden Staates die Aufgaben eines Staatsoberhaupts wahrnimmt, einen Regierungschef oder einen Außenminister, wenn sie sich in einem fremden Staat aufhalten, sowie die sie begleitenden Familienmitglieder,

  2. jeden Vertreter oder jede Amtsperson eines Staates oder jeden Beamten oder sonstigen Beauftragten einer zwischenstaatlichen Organisation, die zu der Zeit und an dem Ort der Begehung der gegen sie, ihre Diensträume, ihre Privatwohnung oder ihre Beförderungsmittel gerichteten Straftat nach dem Völkerrecht Anspruch auf besonderen Schutz gegen jeden Angriff auf ihre Person, Freiheit oder Würde haben, sowie die mit ihnen im gemeinsamen...

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