26. OKTOBER 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Ernennung des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, der effektiven Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder der beratenden Kommission für Beschwerden

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung, Artikel D.I.6 und R.I.6-1 bis R.I.6-5;

Aufgrund des Dekrets vom 6. November 2008 zur Rationalisierung der Beratungsfunktion, abgeändert durch das Dekret vom 16. Februar 2017, Artikel 2 Ziffer 19;

Aufgrund des Dekrets vom 27. März 2014 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Männern und Frauen in den Beratungsorganen;

Aufgrund des Genderberichts vom 11. Oktober 2017, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 29. Juni 2017 zur Ausführung des Artikels 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Dezember 2014 zur Ernennung der effektiven und stellvertretenden Mitglieder der beratenden Kommission für Beschwerden, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 26. Mai 2016;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. Juli 2017 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. August 2017 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

In der Erwägung, dass durch das Inkrafttreten des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung am 1. Juni 2017 die Zusammensetzung und die Aufgaben der beratenden Kommission für Beschwerden abgeändert werden;

In der Erwägung, dass laut Artikel D.I.17 Absatz 2 des GRE die vor dem Inkrafttreten des GRE eingesetzte Kommission bis zu ihrer Erneuerung ordnungsgemäß gebildet bleibt und die in Artikel D.I.6 § 1 genannten Aufgaben ausübt.

In der Erwägung, dass es daher notwendig ist, die beratende Kommission für Beschwerden entsprechend der vom GRE vorgesehenen Gestaltung zu erneuern und ihren Vorsitzenden sowie ihre Mitglieder nach den neuen Bestimmungen des vorgenannten Gesetzbuches zu ernennen;

Aufgrund des am 30. Juni 2017 an die Regierung gerichteten Vorschlags der Königlichen Kommission für Denkmäler, Landschaften und Ausgrabungen;

Aufgrund des am 3. Juli 2017 an die Regierung gerichteten und am 2. August 2017 ergänzten Vorschlags der Belgischen Stadtplanerkammer;

Aufgrund des am 13. Juli 2017 an die Regierung gerichteten Vorschlags des französischsprachigen und deutschsprachigen Rats der Architektenkammer;

Auf Vorschlag des Ministers für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten, Mobilität, Transportwesen, Tierschutz, und Gewerbegebiete,

Beschließt :

Artikel 1 - Herr Alain Masson und Frau Stéphanie Pirard werden jeweils zum Vorsitzenden und zur stellvertretenden Vorsitzenden der beratenden Kommission für Beschwerden ernannt;

Art. 2 - Folgende Personen werden jeweils zum effektiven bzw. stellvertretenden Mitglied der beratenden Kommission für Beschwerden ernannt:

- für den französischsprachigen und deutschsprachigen Rat der Architektenkammer:

* französischsprachige Mitglieder:

Effektive Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Nr. 1 Stellvertretende Mitglieder Nr. 2Herr Nicolas Devuyst Herr Frédéric Genotte Herr Quentin AllaimeFrau Catherine Guillaume Herr Fabian Fontenelle Herr Norman Lamisse

* deutschsprachige Mitglieder:

Effektives Mitglied Stellvertretendes Mitglied Nr. 1 Stellvertretendes Mitglied Nr. 2Herr Arne Fritzlar - -

- für die Belgische Stadtplanerkammer:

Effektive Mitglieder: Stellvertretende Mitglieder Nr. 1 Stellvertretende Mitglieder Nr. 2Herr David Aerts Herr Philippe Hanocq Herr Joseph PoletHerr Franz Lotin Herr Xavier Mariage Frau Muriel Pianet

- für die Königliche Kommission für Denkmäler, Landschaften und Ausgrabungen:

Effektives Mitglied Stellvertretendes Mitglied Nr. 1 Stellvertretendes Mitglied Nr. 2Frau Dominique Guerrier Herr Jacky Marchal -

Art. 3 -...

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