26. OKTOBER 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 31. Juli 2009 über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen und des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 2. Februar 2012 über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 18. Februar 1969 über Maßnahmen zur Ausführung internationaler Verträge und Akte über Personen- und Güterbeförderung im See-, Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr, Artikel 1 Absatz 1, abgeändert durch das Gesetz vom 15. Mai 2006;

Aufgrund des Gesetzes vom 5. Juni 1972 über die Sicherheit der Schiffe, Artikel 17ter § 1, eingefügt durch das Gesetz vom 22. Januar 2007;

Aufgrund des Dekrets vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes, Artikel 2 Absatz 2 Ziffer 5, eingefügt durch das Dekret vom 24. November 2016, und Artikel 3 § 4 Ziffer 2;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 31. Juli 2009 über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 2. Februar 2012 über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen;

Aufgrund der Konzertierung zwischen den regionalen und föderalen Regierungen;

Aufgrund des in Anwendung von Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben aufgestellten Berichts vom 24. Mai 2017;

Aufgrund des am 21. Juni 2017 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrates Nr. 61.597/4;

Auf Vorschlag des Ministers für öffentliche Arbeiten;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Durch den vorliegenden Erlass werden folgende Richtlinien teilweise umgesetzt:

  1. die Richtlinie 2016/2309/EU der Kommission vom 16. Dezember 2016 zur vierten Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt;

  2. die Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland.

    Art. 2 - In Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 31. Juli 2009 über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 4. Juli 2011 und vom 30. August 2013 und durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 3. Dezember 2015 werden folgende Abänderungen vorgenommen:

  3. die Wörter "abgeändert durch die Richtlinien 2010/61/EU...

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