26. OKTOBER 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des kommunalen Programms zur ländlichen Entwicklung der Gemeinde Havelange

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 1 § 3;

Aufgrund des Dekrets vom 11. April 2014 über die ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats von Havelange vom 13. März 2017 zur Genehmigung des Entwurfs eines kommunalen Programms für ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Gutachtens des Regionalausschusses für Raumordnung vom 8. Juni 2017;

In der Erwägung, dass die Gemeinde Havelange nicht in der Lage ist, die Kosten der notwendigen Anschaffungen und Arbeiten alleine zu tragen;

Auf Vorschlag des Ministers für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus, Erbe und Vertreter bei der Großregion,

Beschließt :

Artikel 1 - Das kommunale Programm für ländliche Entwicklung der Gemeinde Havelange wird für eine Dauer von zehn Jahren ab dem Tag der Unterzeichnung des vorliegenden Erlasses genehmigt.

Art. 2. Der Gemeinde dürfen Zuschüsse für die Durchführung ihrer Aktion zur ländlichen Entwicklung gewährt werden.

Art. 3. Diese Zuschüsse werden im Rahmen der jährlich zu diesem Zweck verfügbaren Haushaltsmittel und unter den vom Minister der ländlichen Angelegenheiten durch Vereinbarung festgelegten Bedingungen gewährt.

Art. 4. Der Bezuschussungssatz wird auf höchstens 80 % der für die...

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