26. OKTOBER 2017 - Dekret zur Abänderung des Dekrets vom 21. Dezember 1989 über die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region zwecks der Gewährleistung der Kontinuität des öffentlichen Dienstes innerhalb der Gruppe TEC (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen, und Wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Artikel 33 § 1 des Dekrets vom 21. Dezember 1989 über die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region wird um eine Ziffer 9 und eine Ziffer 10 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

"9° die Modalitäten zur Gewährleistung der Kontinuität des öffentlichen Dienstes sowie die Geldbußen, falls diese Kontinuität des öffentlichen Dienstes unterbrochen wird;

10° die Modalitäten für die Rückzahlung an Kunden, die Dienstleistungen im Voraus bezahlt haben, die nicht geleistet worden wären".

Art. 2 - Das vorliegende Dekret tritt am Tage seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.

Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 26. Oktober 2017

Der Ministerpräsident

W. BORSUS

Die Ministerin für soziale Maßnahmen, Gesundheit, Chancengleichheit, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung

A. GREOLI

Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Forschung, Innovation, digitale Technologien, Beschäftigung und Ausbildung

P.-Y. JEHOLET

Der Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten...

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