26. OKTOBER 2016 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 04 des Organisationsbereichs 10 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016

Der Minister-Präsident,

Der Minister für Haushalt, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplanes und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2015 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016, Artikel 35;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Juli 2016 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016;

Aufgrund der am 15. September 2016 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 12.04 des Programms 04 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen, um durch die Europäische Union mitfinanzierte Projekte zu finanzieren,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 193.000 EUR und Ausgabenfeststellungskredite in Höhe von 49.000 EUR vom Programm 01 des Organisationsbereichs 34 auf das Programm 04 des Organisationsbereichs 10 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel von Programm 04 des Organisationsbereichs 10 und von...

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