26. NOVEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 11. Juli 2003 zur Festlegung des Verfahrens vor dem Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose und dessen Arbeitsweise - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 26. November 2021 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 11. Juli 2003 zur Festlegung des Verfahrens vor dem Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose und dessen Arbeitsweise.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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12 DEZEMBER 2021 - Gesetz zur Abänderung des Königlichen Erlasses Nr. 213 vom 26 September 1983 über die Arbeitszeit in den Unternehmen, die der Paritärischen Kommission für das Bauwesen unterstehen

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Ausweisen von Ausländern, der Artikel 57/1 § 3 Absatz 1, 57/5ter § 1 Absatz 2, 57/6/7 § 4 Absatz 1, eingefügt durch das Gesetz vom 21. November 2017, und 57/24 Absatz 1, eingefügt durch das Gesetz vom 14. Juli 1987 und abgeändert durch das Gesetz vom 27. Dezember 2006;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 11. Juli 2003 zur Festlegung des Verfahrens vor dem Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose und dessen Arbeitsweise, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 18. August 2010, 17. August 2013, 6. November 2016 und 27. Juni 2018;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 14. Juni 2021;

Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 29. Juni 2021;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 69.951/4 des Staatsrates vom 27. September 2021, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Aufgrund der Stellungnahme Nr. 129/2021 der Datenschutzbehörde vom 24. August 2021;

Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und des Staatssekretärs für Asyl und Migration

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Artikel 9 § 1 des Königlichen Erlasses vom 11. Juli 2003 zur Festlegung des Verfahrens vor dem Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose und dessen Arbeitsweise, zuletzt abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 27. Juni 2018, wird wie folgt abgeändert:

  1. Im sechsten Gedankenstrich, abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 27. Juni 2018, werden die Wörter "im Generalkommissariat" aufgehoben.

  2. Artikel 9 § 1 wird durch einen siebten, achten und neunten Gedankenstrich mit folgendem Wortlaut...

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