26. MÄRZ 2020. - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 11 des Organisationsbereichs 16 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Städte,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 32;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III Ziffer 2 Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 33.03 des Programms 11 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um dem Beschluss der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 24. Januar 2019 im Rahmen des URBACT III Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Maßnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

URBACT III;

Achse 1: Investition;

Maßnahme 1.1.: Erhöhung der Fähigkeit der Städte, nachhaltige städtische Politiken und Praktiken in einer integrierten und partizipativen Weise zu verwalten;

Bezeichnung: ALT/BAU;

Träger: ERIGES Seraing;

Basisartikel: 33.03.11;

Verpflichtungsermächtigungen: 7.000 EUR;

Ausgabeermächtigungen: 7.000 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E UR 1 106000 04064,

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Artikel 1 - Es werden...

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