26. MAI 2019 - Königlicher Erlass zur Festlegung des in Artikel 61/3 des Gesetzes vom 4. April 2014 über die Versicherungen erwähnten Referenzrahmens für das Recht auf Vergessenwerden im Rahmen bestimmter Personenversicherungen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 26. Mai 2019 zur Festlegung des in Artikel 61/3 des Gesetzes vom 4. April 2014 über die Versicherungen erwähnten Referenzrahmens für das Recht auf Vergessenwerden im Rahmen bestimmter Personenversicherungen.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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26. MAI 2019 - Königlicher Erlass zur Festlegung des in Artikel 61/3 des Gesetzes vom 4. April 2014 über die Versicherungen erwähnten Referenzrahmens für das Recht auf Vergessenwerden im Rahmen bestimmter Personenversicherungen

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 4. April 2014 über die Versicherungen, des Artikels 63/1, eingefügt durch das Gesetz vom 18. April 2019;

Aufgrund der Stellungnahme der FSMA vom 25. März 2019;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 65.851/1 des Staatsrates vom 26. April 2019, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, dass das Recht von Anwärtern-Versicherungsnehmern, sich an das Tarifierungsbegleitbüro zu wenden, nicht verletzt wird;

In der Erwägung, dass das Tarifierungsbüro die Referenzrahmen berücksichtigen muss;

Auf Vorschlag des Ministers der Wirtschaft und der Verbraucher, des Ministers der Justiz und der Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit

Haben Wir beschlossen und...

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