26. JUNI 2022 - Gesetz zur Gewährung einer Zulage für den Erwerb von Heizöl oder Propangas als Massengut zum Heizen von Privatwohnungen - Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache

Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache des Gesetzes vom 26. Juni 2022 zur Gewährung einer Zulage für den Erwerb von Heizöl oder Propangas als Massengut zum Heizen von Privatwohnungen, so wie es abgeändert worden ist durch das Gesetz vom 30. Oktober 2022 zur Festlegung von zeitweiligen Unterstützungsmaßnahmen infolge der Energiekrise.

Diese inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE

26. JUNI 2022 - Gesetz zur Gewährung einer Zulage für den Erwerb von Heizöl oder Propangas als Massengut zum Heizen von Privatwohnungen

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

  1. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes versteht man unter:

    1. "Wohnung": Gebäude oder Gebäudeteil, das/der sich in Belgien befindet und ganz oder teilweise als individueller privater Hauptwohnort benutzt wird oder zu einer Immobilie in Miteigentum gehört,

    2. "Anspruchsberechtigtem": Person, die die Wohnung aufgrund eines dinglichen Rechts an einer Immobilie oder eines persönlichen Rechts, das aus dem Immobilienmietvertrag hervorgeht, bewohnt und den Preis für die Lieferung von Heizöl oder Propangas als Massengut zum Heizen dieser Wohnung begleicht,

    3. "Verwalter der Immobilie in Miteigentum": natürliche oder juristische Person, die die Immobilie in Miteigentum verwaltet,

    4. "Haushalt": natürliche Person, die gewöhnlich alleine lebt, oder Personen, die gewöhnlich dieselbe Wohnung bewohnen und dort zusammenleben, wobei die Haushaltszusammensetzung auf der Grundlage der Daten des Nationalregisters der natürlichen Personen bestimmt wird,

    5. "Nationalregister": das Nationalregister der natürlichen Personen, das durch das Gesetz vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen eingeführt worden ist,

    6. "FÖD Wirtschaft": den Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie,

    7. "Musterformular A": Formular, das von dem Anspruchsberechtigten verwendet wird, der eine Einzelwohnung bewohnt, und auf der Webseite des FÖD Wirtschaft verfügbar ist,

    8. "Musterformular B": Formular, das von dem Anspruchsberechtigten verwendet wird, der eine Wohnung in Miteigentum bewohnt, und auf der Webseite des FÖD Wirtschaft verfügbar ist,

    9. "Unternehmen": Unternehmen, das Heizöl oder Propangas als Massengut liefert.

  2. 3 - § 1 - Allen Anspruchsberechtigten, die zwischen dem 15. November 2021 und dem [31. März 2023] einschließlich von einem Unternehmen beliefert werden, wird als Beteiligung an der Bezahlung der Lieferung von Heizöl oder Propangas als Massengut zum Heizen ihres Hauptwohnortes einmalig und pauschal eine Zulage in Höhe von [300] EUR netto gewährt.

    Interessehabenden, die an derselben Adresse wohnen und demselben Haushalt angehören, wird eine einzige Heizkostenzulage gewährt.

    Die Heizkostenzulage wird auf der Grundlage eines vom Anspruchsberechtigten über eine EDV-Plattform eingereichten Antrags gewährt. Der Anspruchsberechtigte fügt seinem Antrag Folgendes bei:

    1. Kopie der Rechnung für eine Lieferung von Heizöl oder Propangas als Massengut zum Heizen,

    2...

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