26. JUNI 2020 - Ministerieller Erlass zur Anerkennung auf unbestimmte Dauer der Gemeinde Amel als Träger der Notaufnahmewohnung gelegen in 4770 Amel/Deidenberg, Am Stein 1A (1. Etage)

Der Vize-Ministerprädident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen,

Aufgrund von Artikel 4 bis 6 des Dekretes vom 9. Mai 1994 über Notaufnahmewohnungen, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 25. Februar 2013;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 20. Juni 2019 zur Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 20. Juni 2019 zur Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister;

Aufgrund der Inspektion der Notaufnahmewohnung und des dazu erstellten Berichtes vom 6. Februar 2020,

Beschliesst:

Artikel 1 - Die Gemeinde Amel wird als Träger einer Notaufnahmewohnung gelegen in 4770 Amel/Deidenberg, Am Stein 1A (1. Etage) auf unbestimmte Dauer anerkannt.

  1. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Juni 2020 in Kraft.

  2. 3 - Das ÖSHZ Amel ist für die soziale...

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