26. JULI 2022 - Ministerieller Erlass, durch den der Fischfang in mehreren Wasserläufen oder Wasserlaufabschnitten aufgrund der großen Hitze und des außergewöhnlich niedrigen Wasserstandes vorübergehend untersagt wird

Der Minister für Fischerei,

Aufgrund des Dekrets vom 27. März 2014 über die Flussfischerei, die Verwaltung der Fischzucht und die Fischereistrukturen, Artikel 10 § 4 Ziffer 2;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Dezember 2016 über die Bedingungen für die Eröffnung der Fischfangsaison und die Modalitäten für die Ausübung des Fischfangs, Artikel 7 Ziffer 2 Buchstaben e) und f);

Aufgrund der am 15. Juli 2022 übermittelten befürwortenden Stellungnahme des zugelassenen Fischereiverbands des Zwischeneinzugsgebiets der Lesse;

Aufgrund der am 18. Juli 2022 übermittelten befürwortenden Stellungnahmen der zugelassenen Fischereiverbände der Zwischeneinzugsgebiete Maas stromflussaufwärts, Maas stromflussabwärts, Mosel und Weser;

Aufgrund der am 19. Juli 2022 übermittelten befürwortenden Stellungnahmen der zugelassenen Fischereiverbände der Zwischeneinzugsgebiete der Haine, der Sambre und der Semois-Chiers;

Aufgrund der ungünstigen Stellungnahmen der zugelassenen Fischereiverbände der Teileinzugsgebiete der Ourthe und der Amel, die am 16. bzw. am 18. Juli 2022 übermittelt wurden;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass das Ausbleiben von Niederschlägen und die große Hitze der letzten Tage zu einem starken Rückgang des Wasserstands und einem Anstieg der Wassertemperatur in einigen Wasserläufen der Wallonie geführt haben;

In der Erwägung, dass diese Umstände zu einer Stresssituation bei den Fischen führen und deren Zusammenkunft in tieferen Wasserschichten begünstigen;

In der Erwägung, dass die Ausübung des Fischfangs eine zusätzliche Stressursache bei den bereits von diesen extremen Wetterbedingungen betroffenen Fischbeständen darstellen kann;

In der Erwägung, dass die Ruhe der Fische begünstigt werden sollte, um ihr Überleben während dieses schweren Niedrigwasserzeitraums zu sichern;

In der Erwägung, dass diese Vorsichtsmaßnahmen ausnahmslos von allen Inhabern eines Angelscheins angewandt werden müssen;

In der Erwägung, dass der Durchfluss der Amel in Martinrive gegenwärtig unter dem im Jahr 1976 gemessenen Durchfluss liegt, dem Referenzjahr, in dem die niedrigsten Durchflüsse an dieser Station gemessen wurden;

In der Erwägung, dass der Durchfluss der Ourthe in Nisramont gegenwärtig unter dem im Jahr 2011 gemessenen...

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