26. JULI 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 08 des Organisationsbereichs 10 und dem Programm 12 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Die Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund der am 14. Juni 2021 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung auf ihrer Sitzung vom 17. Juni 2021;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 41.26 des Programms 12 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um die Einstellung von Personal zu finanzieren, um die fünfte Anpassung der Agentur AVIQ zu finanzieren,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 8.802.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 12 des Organisationsbereichs 17 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel des Programms 08 des Organisationsbereichs 10 und des...

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