26. JANUAR 2023 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. Dezember 2019 zur Bezeichnung der Verwaltungsratsmitglieder, des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Kommissars der Wallonischen Regierung der Wallonischen Agentur für die Förderung einer Qualitätslandwirtschaft ('Agence wallonne pour la Promotion d'une Agriculture de Qualité')

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.224, D.230/1 bis D.230/7;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. Dezember 2019 zur Bezeichnung der Verwaltungsratsmitglieder, des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Kommissars der Wallonischen Regierung der Wallonischen Agentur für die Förderung einer Qualitätslandwirtschaft ("Agence wallonne pour la Promotion d'une Agriculture de Qualité");

In Erwägung des am 11. Oktober 2022 von dem wallonischen Landwirtschaftsverband unterbreiteten Vorschlags;

In Erwägung des am 25. Oktober 2022 von der "Fédération belge du Commerce et des Services COMEOS" unterbreiteten Vorschlags;

In Erwägung des am 13. Dezember 2022 vom Erzeugerkollegium unterbreiteten Vorschlags;

In Erwägung des am 19. November 2022 vom Bauernbund unterbreiteten Vorschlags;

Auf Vorschlag des Ministers für Landwirtschaft;

Nach Beratung,

Beschliesst die Wallonische Regierung:

Artikel 1 - Artikel 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. Dezember 2019 zur Bezeichnung der Verwaltungsratsmitglieder, des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Kommissars der Wallonischen Regierung der Wallonischen Agentur für die Förderung einer Qualitätslandwirtschaft ("Agence wallonne pour la Promotion d'une Agriculture de Qualité") wird wie folgt abgeändert:

  1. der Name "Christof...

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