26. JANUAR 2018 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen hinsichtlich der Transparenz der Verwaltung in den Tochterunternehmen der NGBE und von Infrabel - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 26. Januar 2018 zur Abänderung des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen hinsichtlich der Transparenz der Verwaltung in den Tochterunternehmen der NGBE und von Infrabel.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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26. JANUAR 2018 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen hinsichtlich der Transparenz der Verwaltung in den Tochterunternehmen der NGBE und von Infrabel

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Artikel 25 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen, zuletzt abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 11. Dezember 2013, wird wie folgt abgeändert:

1. Ein § 1/1 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt:

" § 1/1 - Die Bestimmungen von § 1 sind ebenfalls anwendbar auf die Tochterunternehmen von Infrabel beziehungsweise der NGBE und auf ihre Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, an denen alle öffentlichen Behörden direkt oder indirekt einen Kontrollanteil von mehr als 50 Prozent halten."

2. In § 7 erster Satz werden die Wörter "Artikel 27 § 3" durch die Wörter "Artikel 27 §§ 3, 4, 5 und 6" ersetzt.

Art. 3 - Artikel 27 desselben Gesetzes, zuletzt abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 11. Dezember 2013, wird wie folgt abgeändert:

  1. In § 2 wird ein Absatz 4 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

    Der Lagebericht der NGBE und von Infrabel enthält außerdem eine vollständige Liste aller Gesellschaften, Vereinigungen und Einrichtungen, an denen das Unternehmen direkt oder indirekt Beteiligungen hält, mit Angabe des Beteiligungsprozentsatzes.

  2. Ein § 2/1 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt:

    " § 2/1 - Die Bestimmungen von § 2 sind ebenfalls anwendbar auf die Tochterunternehmen von Infrabel beziehungsweise der NGBE und auf ihre Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, an denen alle öffentlichen Behörden direkt oder indirekt einen Kontrollanteil von mehr als 50 Prozent halten."

  3. In § 4 werden zwischen den Wörtern...

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