26. JANUAR 2017 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 4. Mai 2007 zur Festlegung des Zulassungsverfahrens der Eingliederungsbetriebe

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Erlassgesetzes vom 28. Dezember 1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer, Artikel 7 § 1 Absatz 3 Buchstabe m), eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 14. November 1996;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. Mai 1999 zur Ausführung von Artikel 7 § 1 Absatz 3 Buchstabe m) des Erlassgesetzes vom 28. Dezember 1944 über die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer in Bezug auf die Wiedereingliederung sehr schwer zu vermittelnder Arbeitsloser, Artikel 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2, ersetzt durch den Königlichen Erlass vom 8. Juli 2005;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 4. Mai 2007 zur Festlegung des Zulassungsverfahrens der Eingliederungsbetriebe;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 4. Oktober 2016;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 27. Oktober 2016;

Aufgrund des Gutachtens 60.583/4 des Staatsrates, das am 28. Dezember 2016 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 abgegeben wurde;

Auf Vorschlag des für Beschäftigung zuständigen Ministers sowie des für Sozialökonomie zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 1 des Ministeriellen Erlasses vom 4. Mai 2007 zur Festlegung des Zulassungsverfahrens der Eingliederungsbetriebe wird wie folgt abgeändert:

  1. Nummer 4 wird wie folgt ersetzt:

    4. die Verwaltung: der für Beschäftigung zuständige Fachbereich des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft

    ;

  2. Die Nummern 5 und 6 werden aufgehoben.

    Art. 2 - Das Kapitel II desselben Erlasses, das den Artikel 2 umfasst, wird aufgehoben.

    Art. 3 - Artikel 3 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt:

    Art. 3 - Der Antrag auf Anerkennung oder auf Verlängerung der Anerkennung, dessen Modell durch die Verwaltung festgelegt wird, ist der Verwaltung auf dem Postweg oder per elektronischer Post zuzusenden.

    Der Antrag beinhaltet:

    1. das ausgefüllte Antragsformular;

    2. die Statuten des Eingliederungsbetriebs;

    3. eine Beschreibung des Projektes;

    4. die Anzahl und Angaben zu den Vollzeiteinheiten der Arbeitnehmer, die beschäftigt sind, einschließlich der Arbeitnehmer, die der Zielgruppe angehören;

    5. die Anzahl der Arbeitnehmer, die der Eingliederungsbetrieb plant, einzustellen, einschließlich der Arbeitnehmer, die der Zielgruppe angehören;

    6. eine Auflistung des Personals, das die Begleitung der Arbeitnehmer übernimmt, die der...

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