26. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 18. Dezember 2002 zur Bestimmung der Verstöße, deren Feststellung, die auf materiellen Beweisen beruht, die durch in Abwesenheit eines befugten Bediensteten automatisch betriebene Geräte beigebracht werden, Beweiskraft hat bis zum Beweis des Gegenteils, und des Königlichen Erlasses vom 30. September 2005 zur Bestimmung der Verstöße nach Graden gegen die in Ausführung des Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei ergangenen allgemeinen Verordnungen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 26. April 2019 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 18. Dezember 2002 zur Bestimmung der Verstöße, deren Feststellung, die auf materiellen Beweisen beruht, die durch in Abwesenheit eines befugten Bediensteten automatisch betriebene Geräte beigebracht werden, Beweiskraft hat bis zum Beweis des Gegenteils, und des Königlichen Erlasses vom 30. September 2005 zur Bestimmung der Verstöße nach Graden gegen die in Ausführung des Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei ergangenen allgemeinen Verordnungen.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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26. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 18. Dezember 2002 zur Bestimmung der Verstöße, deren Feststellung, die auf materiellen Beweisen beruht, die durch in Abwesenheit eines befugten Bediensteten automatisch betriebene Geräte beigebracht werden, Beweiskraft hat bis zum Beweis des Gegenteils, und des Königlichen Erlasses vom 30. September 2005 zur Bestimmung der Verstöße nach Graden gegen die in Ausführung des Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei ergangenen allgemeinen Verordnungen

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei, des Artikels 1 Absatz 1, des Artikels 29 § 1 und des Artikels 62 Absatz 3;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. Dezember 2002 zur Bestimmung der Verstöße, deren Feststellung, die auf materiellen Beweisen beruht, die durch in Abwesenheit eines befugten Bediensteten automatisch betriebene Geräte beigebracht werden, Beweiskraft hat bis zum Beweis des Gegenteils;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. September 2005 zur Bestimmung der Verstöße nach Graden gegen die in Ausführung des Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei ergangenen allgemeinen Verordnungen, bestätigt durch die Gesetze vom 21. Dezember 2006, 18. Mai 2008 und 24. Februar 2014;

Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen;

Aufgrund der Stellungnahmen der Finanzinspektoren vom 26. August 2016, 4. August 2017 und 9. Oktober 2017;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 26. Oktober 2017;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 64.293/4 des Staatsrates vom 10. Oktober 2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am...

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