26. APRIL 2018 - Ministerieller Erlass zur Bestellung der Ersatzversorger für Elektrizität

Der Minister für Energie,

Aufgrund des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts, Artikel 13, Ziffer 14;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. März 2011 zur Genehmigung der technischen Regelung für den Betrieb der Stromverteilernetze in der Wallonischen Region und den Zugang zu diesen Netzen, Artikel 124 § 3;

Aufgrund der Stellungnahme CD-18c29-CWaPE-1778 der Wallonischen Kommission für Energie ("Commission wallonne pour l'énergie" - CWapE) betreffend die offizielle Bestätigung durch den Minister der Bestimmung des (der) Ersatzversorger(s),

Beschließt :

Artikel 1. Der Stromversorger "EDF LUMINUS" wird in den folgenden geografischen Bereichen als Ersatzversorger bestellt:

  1. die Gemeinden Andenne, Rumes und Viroinval, wo der Verteilernetzbetreiber die "AIEG" ist;

  2. die Zonen, wo das Hochspannungsnetz ab dem belgischen Übertragungsnetz versorgt wird, und deren Verteilernetzbetreiber die "AIESH" ist;

  3. die Gemeinden, wo der Verteilernetzbetreiber die "RESA" ist.

    1. 2. Der Stromversorger "ENGIE ELECTRABEL" wird in den folgenden geografischen Bereichen als Ersatzversorger bestellt:

  4. die Gemeinden Gesves und Ohey, wo der Verteilernetzbetreiber die "AIEG" ist;

  5. die Zonen, wo das Niederspannungsnetz und das Hochspannungsnetz ab dem französischen Übertragungsnetz versorgt werden, und deren...

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