25. OKTOBER 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 03 des Organisationsbereichs 16 und dem Programm 02 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Städte,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 32;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III Ziffer 2 Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 43.13 des Programms 02 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um dem Beschluss der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 10. Januar 2019 im Rahmen des Interreg V A Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Maßnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Interreg V A Frankreich-Wallonie-Flandern;

Achse 3: Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Benutzung der Ressourcen;

Maßnahme 3.6: Frühzeitige Erkennung und Management der Natur-, technologischen und industriellen Risiken sowie der Notlagen;

Bezeichnung: ALARM FWV;

Träger: Europäisches Forum für Urbane Sicherheit;

Basisartikel: 43.13.02;

Verpflichtungsermächtigungen: 20.000 EUR;

Ausgabeermächtigungen: 20.000 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IF 1 306000 00173;

Beschließt:

Artikel 1 - Es werden...

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