25. OKTOBER 2017 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 08 des Organisationsbereichs 09 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017

Der Ministerpräsident,

Der Minister für Landwirtschaft, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten, Tourismus, Denkmalschutz, und Vertreter bei der Großregion,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017, Artikel 34;

Aufgrund des Dekrets vom 12. Juli 2017 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III Ziffer 2 Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 43.03 des Programms 08 des Organisationsbereichs 09 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 13. Juli 2017 gefassten Beschluss der Wallonischen Regierung im Rahmen des Erlasses zur Gewährung einer Subvention an das Generalkommissariat für Tourismus Folge zu leisten,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von...

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