25. MARZ 2024 - Dekret bezüglich der Auswirkungen der Neubesetzung des Parlaments auf die hinterlegten Dekretvorschläge und Dekretentwürfe (1)

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Bei einer Neubesetzung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden die Dekretentwürfe und Dekretvorschläge, die in der vorhergehenden Legislaturperiode beim Parlament hinterlegt und noch nicht durch dieses verabschiedet worden sind, als null und nichtig betrachtet.

Art. 2 - Das Parlament kann sich auf Antrag eines Autors aufs Neue mit einem oder mehreren seiner Dekretvorschläge, auf die sich Artikel 1 bezieht, befassen, insofern sich keiner der Mitautoren dem widersetzt.

Das Parlament kann sich auf Antrag der Regierung aufs Neue mit einem oder mehreren Dekretentwürfen, auf die sich Artikel 1 bezieht, befassen.

Die Parlamentsmitglieder und die Regierung reichen ihre Anträge innerhalb von 40 Tagen nach der Konstituierung des Parlaments beim Präsidenten ein.

Art. 3 - Über die eingereichten Anträge entscheidet das Parlament auf der ersten Plenarsitzung, die nach Ablauf der in Artikel 2 Absatz 3 erwähnten Frist einberufen wird.

Art. 4 - Der Erlass vom 23. Mai 1977 bezüglich der Folgen der Neubesetzung des Rates der deutschen Kulturgemeinschaft für die eingereichten Vorschläge und Entwürfe von Erlassen sowie die Resolutionsvorschläge wird aufgehoben.

Art. 5 - Das vorliegende Dekret tritt am 9. Juni 2024...

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