25. MÄRZ 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. Dezember 2012 zur Ausführung von Artikel 3 § 4 des Dekrets vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes, Artikel 3 § 4;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. Dezember 2012 zur Ausführung von Artikel 3 § 4 des Dekrets vom 19. März 2009 über die Erhaltung des regionalen öffentlichen Straßen- und Wasserstraßennetzes;

Aufgrund der am 9. Dezember 2020 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 16. Dezember 2020 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des in Anwendung von Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 15. Dezember 2020;

Aufgrund des am 17. Dezember 2020 an den Staatsrat gerichteten Antrags auf Abgabe eines Gutachtens innerhalb einer Frist von 5 Tagen, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 3 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In Erwägung, dass dieses Gutachten nicht innerhalb dieser Frist übermittelt worden ist;

Aufgrund von Artikel 84 § 4...

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