25. Mai 2023 - Erlass der Regierung zur Bezuschussung der Infrastrukturvorhaben von Wohnstrukturen für Senioren

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 18. März 2002 zur Infrastruktur, Artikel 7 Nummern 1, 2 und 5;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 15. Juni 2004 bezüglich der Bezuschussung der Infrastrukturvorhaben von Wohn-, Begleit- und Pflegestrukturen für Senioren und von psychiatrischen Pflegewohnheimen;

Aufgrund des Gutachtens des Beirats für die Seniorenunterstützung vom 8. November 2022;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 13. Januar 2023;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 16. Januar 2023;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 73.350/1 des Staatsrates, das am 26. April 2023 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 abgegeben wurde;

In Erwägung des Dekrets vom 4. Juni 2007 über die psychiatrischen Pflegewohnheime;

In Erwägung des Dekrets vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege;

Auf Vorschlag des Ministers für Senioren;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Gegenstand

Vorliegender Erlass legt besondere Bezuschussungsregeln für die Infrastrukturvorhaben der in den Artikeln 22, 24 und 26 des Dekrets vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege erwähnten Wohnstrukturen für Senioren fest.

Art. 2 - Begriffsbestimmungen

Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter:

  1. Dekret vom 18. März 2002: das Dekret vom 18. März 2002, zur Infrastruktur;

  2. Dekret vom 13. Dezember 2018: das Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege

  3. Platz: Wohnort für eine Person in einer Wohnstruktur für Senioren;

  4. Infrastrukturvorhaben: die in Artikel 2 des Dekrets vom 18. März 2002 erwähnten Infrastrukturvorhaben;

  5. Wohnstrukturen: die in den Artikeln 22, 24 und 26 des Dekrets vom 13. Dezember 2018 erwähnten Wohnstrukturen;

  6. Nettofläche: die Gesamtfläche eines Zimmers oder einer Wohnung abzüglich der Flächen der Innen- und Außenwände;

  7. Verwaltung: der für Senioren zuständige Fachbereich des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

    Art. 3 - Bezuschussungsvorgaben für Infrastrukturvorhaben in Wohn- und Pflegezentren für Senioren und in Wohn- und Pflegezentren für Personen mit Unterstützungsbedarf

    § 1 - Infrastrukturvorhaben an Zimmern in...

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