25. MAI 2022 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. Januar 2021 zur Festlegung von Maßnahmen zur Vorbeugung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19)

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention, Artikel 10.6.3 § 1 Nummer 4, eingefügt durch das Dekret vom 29. Oktober 2021;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 21. Januar 2021 zur Festlegung von Maßnahmen zur Vorbeugung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19);

Aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die Dringlichkeit dadurch begründet ist, dass anlässlich des Konzertierungsausschusses vom 20. Mai 2022 beschlossen wurde, die Maskenpflicht in verschiedenen Bereichen aufzuheben; dass diese Lockerungen ab dem 23. Mai 2022 in Kraft treten sollen; dass die Beendigung der Maskenpflicht mit einer Ausweitung der Grundrechte verbunden ist und es daher dringend erforderlich ist diese individuellen Freiheiten schnellstmöglich umzusetzen; dass gewisse Personengruppen trotz der Entspannung angesichts der relativ hohen Viruszirkulation und der Entwicklung von Omikron zu neuen Untervarianten weiterhin besonders geschützt werden müssen;

In der Erwägung, dass die Verabschiedung des vorliegenden Erlasses aus vorstehenden Gründen keinen Aufschub mehr duldet;

In der Erwägung, dass der siebentätige Inzidenzwert an Neuinfektionen mit dem Coronavirus (COVID-19) auf dem gesamten deutschen Sprachgebiet 292 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner beträgt; dass der vierzehntägige Inzidenzwert an Neuinfektionen mit dem Coronavirus (COVID-19) auf dem gesamten deutschen Sprachgebiet 660 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner beträgt;

In der Erwägung, dass der vierzehntägige Inzidenzwert belgienweit bei 482 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt; dass der Inzidenzwert sowohl im deutschen Sprachgebiet als auch belgienweit seit mehreren Wochen sinkt; dass sich die Infektionszahlen demnach auf einem niedrigen Niveau stabilisieren;

In der Erwägung, dass der Anteil positiver Testergebnisse auf dem deutschen Sprachgebiet seit Ende Januar stark zurückgegangen ist; dass die Positivitätsrate mit 36,65 % jedoch auf einem relativ hohen Niveau liegt, das über dem landesweiten Durchschnittswert von 21,3 % liegt; dass der Anteil positiver Testergebnisse somit zu Vorsicht mahnt;

In der Erwägung, dass in den Krankenhäusern auf dem deutschen Sprachgebiet aktuell 3 Personen stationär aufgenommen sind, wovon 1 Person intensivmedizinisch behandelt wird;

In der Erwägung, dass die aktuelle...

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