25. MAI 2017 - Königlicher Erlass zur Schaffung eines geschäftsführenden Ausschusses im Rahmen der Verwaltung des Fonds für Risiken von Nuklearunfällen und des Fonds für Risiken schwerwiegender Unfälle des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 25. Mai 2017 zur Schaffung eines geschäftsführenden Ausschusses im Rahmen der Verwaltung des Fonds für Risiken von Nuklearunfällen und des Fonds für Risiken schwerwiegender Unfälle des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

25. MAI 2017 - Königlicher Erlass zur Schaffung eines geschäftsführenden Ausschusses im Rahmen der Verwaltung des Fonds für Risiken von Nuklearunfällen und des Fonds für Risiken schwerwiegender Unfälle des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

der Entwurf eines Königlichen Erlasses, der Ihnen vorgelegt wird, zielt darauf ab, das Bestehen des geschäftsführenden Ausschusses des Fonds für Risiken von Nuklearunfällen und des Fonds für Risiken schwerwiegender Unfälle des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres auf dem Verordnungsweg zu formalisieren.

Der geschäftsführende Ausschuss entwickelt eine strategische Vision und schlägt dem für Inneres zuständigen Minister konkrete Gesamtprojekte vor, die durch den Fonds für Risiken von Nuklearunfällen und den Fonds für Risiken schwerwiegender Unfälle finanziert werden könnten.

Die Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates hat am 4. April 2016 ein Gutachten über den vorliegenden Entwurf eines Königlichen Erlasses abgegeben. Der Entwurf ist ihren Bemerkungen angepasst worden, mit Ausnahme der zwei folgenden Bemerkungen.

In Bezug auf die Zusammensetzung des geschäftsführenden Ausschusses vertritt sie die Ansicht, dass der geschäftsführende Verwalter der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht Essenscia und der geschäftsführende Verwalter der Aktiengesellschaft Electrabel (beziehungsweise ihre jeweiligen Vertreter) nicht gezwungen werden dürfen, Teil des geschäftsführenden Ausschusses zu werden. Die betreffenden Bestimmungen sollten ihrer Ansicht nach so festgelegt werden, dass es sich um eine Möglichkeit und nicht um eine Verpflichtung handelt.

Darüber hinaus hat der Staatsrat erklärt, obwohl die Chemieindustrie durch den entsprechenden Berufsverband (die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht Essenscia) vertreten sei, werde der Nuklearsektor nur durch einen der Eigentümer der belgischen Kernkraftwerke vertreten. Laut Staatsrat ist es nicht deutlich, wie der Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung mit einer...

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