25. JUNI 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abweichung für das Jahr 2020 von dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 2. April 1998 zur Organisation der Jagdprüfung in der Wallonischen Region, um den auferlegten Maßnahmen im Bereich der Ausgangsbeschränkungen und des Schutzes gegen COVID-19 Rechnung zu tragen

Die Wallonische Regierung

Aufgrund des Beschlusses M(2007)3 des Ministerausschusses der Benelux-Wirtschaftsunion vom 8. März 2007 zur Aufhebung und Ersetzung der Beschlüsse M(83)3 vom 25. April 1983 und M(99)10 vom 25. Oktober 1999 über die gegenseitige Anerkennung der Jagdprüfungen;

Aufgrund des Gesetzes vom 28. Februar 1882 über die Jagd, insbesondere des Artikels 14, § 2, Absatz 3, in seiner durch das Dekret vom 14. Juli 1994 abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 2. April 1998 zur Organisation der Jagdprüfung in der Wallonischen Region, abgeändert durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 23. Dezember 1998, 11. März 2004, 10. März 2005 und 9. November 2017;

Aufgrund des nach Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 4. Juni 2019;

Aufgrund der am 9. Juni 2020 abgegebenen Stellungnahme der Abteilung "Jagdwesen" des Pools "Ländliche Angelegenheiten";

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1, abgeändert durch das Gesetz vom 9. August 1980;

In Erwägung der verstärkten Phase 2 und der Empfehlungen des Nationalen Sicherheitsrats vom 12. März 2020;

In der Erwägung, dass die ursprünglich für den 14. März 2020 anberaumte zweite Sitzung des theoretischen Teils der Jagdprüfung 2020 wegen der großen Zahl von Personen, die sich am selben Ort versammelt hätten, in letzter Minute abgesagt werden musste; in der Erwägung, dass die Organisation dieser Veranstaltung ein erhebliches Risiko der Übertragung von COVID-19 auf die Teilnehmer darstellte;

In der Erwägung, dass die erste Sitzung der theoretischen Prüfung am 22. Februar 2020 stattgefunden hat; in der Erwägung, dass die zweite Sitzung der theoretischen Prüfung daher nicht spätestens innerhalb von drei Wochen nach der ersten Sitzung organisiert werden konnte, obwohl dies im Erlass der wallonischen Regierung vom 2. April 1998 zur Organisation der Jagdprüfung in der Wallonischen Region vorgesehen ist;

In der Erwägung, dass die praktischen Prüfungen der Jagdprüfung, die vom 4. bis 29. Mai 2020 im Militärlager von Marche-en-Famenne stattfinden sollten, ebenfalls abgesagt wurden, insbesondere aufgrund der Entscheidung der Landesverteidigung, den Zugang zu den Lagern...

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