25. JUNI 2018 - Dekret zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens vom 31. Juli 2017 zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission bezüglich der Änderung des Königlichen Erlasses vom 12. August 1985 zur Ausführung des Artikels 62 § 5 des allgemeinen Familienbeihilfengesetzes und der Änderung des Königlichen Erlasses vom 26. März 1965 über die Familienbeihilfen zugunsten bestimmter, vom Staat entlohnter Personalkategorien und der Personalmitglieder des Einsatzkaders und des Verwaltungs- und Logistikkaders der lokalen Polizeikorps

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Einziger Artikel - Das Zusammenarbeitsabkommen vom 31. Juli 2017 zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission bezüglich der Änderung des Königlichen Erlasses vom 12. August 1985 zur Ausführung des Artikels 62 § 5 des Allgemeinen Familienbeihilfengesetzes und der Änderung des Königlichen Erlasses vom 26. März 1965 über die Familienbeihilfen zugunsten bestimmter, vom Staat entlohnter Personalkategorien und der Personalmitglieder des Einsatzkaders und des Verwaltungs- und Logistikkaders der lokalen Polizeikorps wird gebilligt.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es durch das Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Eupen, den 25. Juni 2018

O. PAASCH

Der Ministerpräsident

  1. WEYKMANS

  2. ...

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