25. JANUAR 2024 - Erlass der wallonischen Regierung zur Anerkennung der Genossenschaft Porcs Qualité Ardenne ' als Erzeugerorganisation für den Rindfleischsektor in Anwendung von Artikel 4 des Erlasses der wallonischen Regierung vom 22. Januar 2015 über die Anerkennung der Erzeugerorganisationen, der Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und der Branchenverbände

Die wallonische Regierung beschließt Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79 (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates; Aufgrund des wallonischen Gesetzbuchs über die Landwirtschaft, Artikel D. 4, D. 5, D. 195, § § 1 und 2; Aufgrund des Erlasses der wallonischen Regierung vom 22. Januar 2015 über die Anerkennung der Erzeugerorganisationen, der Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und der Branchenverbände, Artikel 4 bis 7; In der Erwägung, dass die Verwaltung am 16. Juni 2023 einen Antrag auf Anerkennung der Genossenschaft "Porcs Qualité Ardenne" erhalten hat. Dass der Antrag am 13. November 2023 durch die Liste der Mitglieder und den Wert der Erzeugung jedes Mitglieds ergänzt wurde. Dass der so vervollständigte Anerkennungsantrag alle in Artikel 5, Absatz 1 des Erlasses der wallonischen Regierung vom 22. Januar 2015 über die Anerkennung der Erzeugerorganisationen, der Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und der Branchenverbände aufgeführten Unterlagen enthält; In der Erwägung, dass der Sitz der Genossenschaft "Porcs Qualité Ardenne" auf dem Gebiet der Wallonischen Region liegt; In der Erwägung, dass es sich bei der Genossenschaft "Porcs Qualité Ardenne" um eine Rechtsperson handelt, die auf Initiative von Schweinefleischerzeugern gegründet wurde; In der Erwägung, dass die Genossenschaft "Porcs Qualité Ardenne" aus mindestens zwanzig Mitgliedern besteht und zwar gemäß Artikel 2, Absatz 1 des ministeriellen Erlasses vom 28. September 2017 zur Ausführung des Erlasses der wallonischen Regierung vom 22. Januar 2015...

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