25. JANUAR 2024 - Erla( der Wallonischen Regierung zur Verlängerung des Mandats der Mitglieder der Erhaltungskommission der Natura 2000-Gebiete in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur
Die Wallonische Regierung,
Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 30 § 3 Absatz 3;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. Mai 2020 zur Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder der Erhaltungskommission der Natura 2000-Gebiete von Lüttich in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. Mai 2020 zur Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder der Erhaltungskommission der Natura 2000-Gebiete von Dinant in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. Mai 2020 zur Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder der Erhaltungskommission der Natura 2000-Gebiete von Malmedy in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. Mai 2020 zur Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder der Erhaltungskommission der Natura 2000-Gebiete von Arlon in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. Mai 2020 zur Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder der Erhaltungskommission der Natura 2000-Gebiete von Marche-en-Famenne in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. Mai 2020 zur Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder der Erhaltungskommission der Natura 2000-Gebiete von Mons in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. Mai 2020 zur Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder der Erhaltungskommission der Natura 2000-Gebiete von Namur in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 20. Mai 2020 zur Ernennung des Vorsitzenden und der Mitglieder der Erhaltungskommission der Natura 2000-Gebiete von Neufchâteau in Ausführung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur;
In der Erwägung, dass die acht Ernennungserlasse der Vorsitzenden und Mitglieder der Erhaltungskommissionen vom 20. Mai 2020 vorsehen, dass die Vorsitzenden und Mitglieder der Erhaltungskommissionen für einen Zeitraum von vier Jahren ab dem 20. März 2019 ernannt wurden; dass die Amtszeit der Vorsitzenden und Mitglieder folglich am 19...
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