25. JANUAR 2024 - Dekret zur Abänderung des Dekrets vom 8. Juni 2001 zur Einsetzung einer unabhängigen Behörde, beauftragt mit der Kontrolle und der Aufsicht auf dem Gebiet der durch die Betriebstätigkeit der Flughäfen der Wallonischen Region hervorgerufenen Lärmbelästigung (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und, Wir, Regierung sanktionieren es: Artikel 1 - In Artikel 2 Ziffer 5 des Dekrets vom 8. Juni 2001 zur Einsetzung einer unabhängigen Behörde, beauftragt mit der Kontrolle und der Aufsicht auf dem Gebiet der durch die Betriebstätigkeit der Flughäfen der Wallonischen Region hervorgerufenen Lärmbelästigung, wird zwischen die Wortfolge "auf Anfrage der Regierung" und die Wortfolge "ein Gutachten zu allen Entwürfen" die Wortfolge "oder der SOWAER" eingefügt. Art. 2 - Artikel 3 desselben Dekrets, abgeändert durch das Dekret vom 17. Juli 2018, wird wie folgt abgeändert: 1° in Paragraf 1: a) wird Ziffer 1 durch Folgendes ersetzt: "1° zwei Mitglieder, die aufgrund ihrer Fachkenntnis auf dem Gebiet der durch die Betriebstätigkeit der Flughäfen entstehenden Lärmbelästigung oder -beeinträchtigung bezeichnet werden;"; b) b) wird Ziffer 2 aufgehoben; 2° in Paragraf 2: c) erhält Absatz 2 folgende Fassung "Der Vorsitzende hat einen Masterabschluss in Rechtswissenschaften oder einen gleichwertigen Abschluss und verfügt über mindestens fünf Jahre Erfahrung im belgischen Rechtsbereich, die für die Zuständigkeiten der Behörde relevant ist."; d) 3° wird in Absatz 3 das Wort "vier" durch das Wort "fünf" ersetzt; 3° in Paragraf 3: a) wird Ziffer 5 durch Folgendes ersetzt: "5° Mitglied eines Zusammenschlusses von Flughafenanrainern oder geschäftsführendes Mitglied, Verwalter oder Angestellter einer Umweltschutzorganisation;"; b) werden die Ziffern 6,7 und 8 mit folgendem Wortlaut hinzugefügt: "6° aktives Mitglied des Personals einer Fluggesellschaft; 7° Vorsitzender, Mitglied des Verwaltungsrats, Personalmitglied der SOWAER; 8° Personalmitglied einer Akustikgesellschaft, die ein Interesse am wallonischen Flughafensektor hat. ". Art. 3 - In Artikel 4 desselben Dekrets werden folgende Abänderungen vorgenommen: 1° in Absatz 1 wird der Satz "Ihre Sekretariatsführung wird durch eine innerhalb dieser Dienststellen bezeichnete Person gewährleistet" ersetzt durch den Satz "Ein Bediensteter der Stufe A der Dienststellen der Wallonischen Regierung, der vollzeitig an die Behörde abgeordnet ist, ist mit der administrativen und technischen Betreuung der Behörde zuständig. Er...

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